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Zweirad-Führerscheine

Führerscheinklasse A1

KTM Duke 125 der Fahrschule vor Fachwerkhäusern — Führerscheinklasse A1

Definition

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildungsdauer

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Pflichtprüfungen

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung
    • Fragebogen mit 30 Fragen
    • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung
    • Fragebogen mit 20 Fragen
    • ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • A1: Dauer mindestens 45 Minuten
  • A2, A:
    • Dauer mindestens 60 Minuten,
    • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Zu beachten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag.

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