PKW-Führerscheine
Führerscheinklasse B

Definition
Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
- Mindestalter: 18
- beim Begleiteten Fahren 17
- bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM, L
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Ausbildungsdauer
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Pflichtprüfungen
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
- Fragebogen mit 30 Fragen
- ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- bei Erweiterung:
- Fragebogen mit 20 Fragen
- ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Zu beachten
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
