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Zweirad-Führerscheine

Führerscheinklasse Mofa

Definition

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Ausbildungsdauer

Theorie

6 Doppelstunden

in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis

90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Pflichtprüfungen

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 20 Fragen

(ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung entfällt

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